Dr. Martin Lenz
Zur Person
- Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln (Dipl.-Kfm.)
- Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Universität zu Köln, Lehrstuhlinhaber: Prof. Dr. Gerd Rose. Promotion zum Dr. rer. pol. (1982)
- Seit 1983 Steuerberater, seit 1987 Wirtschaftsprüfer
- Seit 1984 Tätigkeit in der Steuerabteilung der Peat Marwick Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (ab 1989 als Partner und Geschäftsführer)
- Seit 1994 Partner in der Steuerabteilung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vormals: KPMG Deutsche Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bis März 2017, ab 2002 verantwortlich in verschiedenen Führungspositionen im Steuerbereich
- Von 2006 bis 2020 Mitglied im Steuerfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), als Vorsitzer in den Jahren 2013 bis 2017, sowie Mitglied des Arbeitskreises Außensteuerrecht des IDW (bis 2018)
- Seit 2017 Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in eigener Praxis
Nach langjähriger Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in einer der führenden internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, in der ich über mehr als zehn Jahre in leitender Funktion im Steuerbereich tätig war (WiWo), konzentriere ich mich in meiner eigenen Praxis auf steuergestaltende Beratung, gutachtliche Tätigkeit und steuerliche Verteidigungsberatung. Meine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts, der Abwehrberatung bei Betriebsprüfungen sowie der Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren, der steuerlichen Strukturierung von unternehmerischen Vorhaben sowie der Erbschaftsteuer einschließlich der Nachfolgeplanung.
Durch meine jahrelange Tätigkeit in berufsrechtlichen Gremien und Arbeitskreisen, wie z. B. der Tätigkeit als Mitglied des Steuerfachausschusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW), verfüge ich über ein ausgezeichnetes Netzwerk sowie über Kontakte zu namhaften Experten in den beratungsrelevanten Bereichen des nationalen und internationalen Steuerrechts.
Benötigen Sie eine zweite Meinung bzw. eine Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs- oder Klageverfahrens, so sind Sie bei mir gut aufgehoben.