Kompetenzen

Unternehmerische Gestaltungsberatung

Bei der unter­nehmerischen Gestaltungs­beratung kann ich Sie bei der Rechts­formwahl, der Strukturierung steuerlichen Optimierung von Leistungs­beziehungen, bei der Strukturierung und Reorganisation von Unternehmen und Unternehmens­teilen sowie beim Kauf und Verkauf und Unternehmen beraten. Bei grenz­überschreitenden Beziehungen sind Aspekte des Außen­steuer­rechts, insbesondere steuer­licher Verrechnungs­preisbestimmungen, zu beachten.

Abwehrberatung

Betriebs­prüfungen werden zunehmend komplexer, Streitfragen mit dem Finanzamt umfassen sehr häufig unterschiedliche Steuer­rechts­gebiete. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bei komplexen Betriebsprüfungen verfüge ich über ein umfassendes Erfahrungs- und Experten­wissen, welcher Weg zur Durchsetzung Ihrer legitimen Steuer­interessen erfolgs­versprechend erscheint. Dies kann entweder ein Kompromiss mit der Betriebsprüfung oder die Führung eines Einspruchs- oder Klageverfahrens, bei grenzüberschreitenden Beziehungen eines Verständigungs­verfahrens, sein.

Gutachten/„zweite Meinung“ (second opinion)

Als früherer Leiter der Grundsatzabteilung einer führenden Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft habe ich Erfahrungen bei der Beurteilung komplexer steuerlicher Fragestellungen. Dieses Erfahrungswissen ist hilfreich bei der Erstellung einer „zweiten Expertenmeinung“, der gutachtlichen Überprüfung von steuerlichen Gestaltungs­konzepten sowie bei Fragen der Unternehmens­strukturierung, der Unter­nehmens­nachfolge oder sonstigen steuer­lichen Spezialfragen.

Erbschaftsteuer und Nachfolgeberatung

Bei erbschaftsteuerlichen Fragen sowie bei der Nachfolgeberatung kann ich Sie sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich bei der steuerlichen Gestaltung ebenso beraten wie bei der Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen sowie bei der Ermittlung von Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben.